Bautenstandsfeststellung
— Bautenstandsfeststellung / Fertigstellungsmeldung —
Baumängel werden häufig erst Jahre nach dem Hauskauf, oder erst nachdem die Gewährleistung der Handwerker abgelaufen ist, entdeckt. Abdichtungsmängel oder schwere Konstruktionsfehler können unter Umständen sogar zum wirtschaftlichen Totalschaden führen.
Häufig führt die Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber zur Abnahme der Bauleistung. Im Vorfeld sollten alle Bauleistungen der einzelnen Gewerke fachkundig begutachtet werden. Sachverständige Abnahmen dienen:
- dem Erkennen von Restarbeiten
- der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen
- der Sicherung von Zahlungsansprüchen bei fertiggestellten Leistungen
- gesetzlich vorgeschriebenen Fertigstellungsanzeigen für die Bauaufsichtsbehörden
- Bautenstandsfeststellung für Banken
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