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Wir sind bestrebt, ggf. auftretende Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich beizulegen. Hierzu nehmen wir vorbehaltlich der ggf. erforderlichen Zustimmung oder Mitwirkung unserer Versicherer gern an Schlichtungsverfahren einer sachkundig und paritätisch besetzen Schlichtungsstelle teil. Bis zur Einrichtung einer sachkundigen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG für die spezifischen Fragen des Bau- Architekten- und Ingenieurleistungsrechts, sind wir zu außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer bereit.