— Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Grundstücksrechten und Belastungen – Sachverständigen-Verkehrswertgutachten —
Der Verkehrswert (Marktwert) wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die normierten deutschen Bewertungsverfahren genießen weltweit hohes Ansehen. Bei Bedarf werden Plausibilitätsberechnungen auf der Basis internationaler Bewertungsverfahren durchgeführt.
Die Bewertung berücksichtigt die sichtbaren und unsichtbaren Eigenschaften des Grundstücks,- Dazu gehören insbesondere: Lagemerkmale, Beschaffenheit und Eigenschaften, bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit und vorhandene Nutzungen, Entwicklungszustand, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, bauliche Anlagen und Einrichtungen, Ertragsverhältnisse und energetische Eigenschaften
Gegebenenfalls werden ergänzend bewertet: Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Baulasten, Altlasten, Zugewinnausgleich, steuerliche Belange, u.v.m.
Wir bieten Ihnen:
- Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und Immobilienwertermittlungsverordnung
- Verkehrswertgutachten für steuerliche Bewertungen
- Verkehrswertgutachten zur Teilungsvorbereitung
- Verkehrswertgutachten in Nachlassangelegenheiten
- Beleihungswertermittlung
- Mietwert-Gutachten
- Bewertungen früherer Wertstichtage und Aktualisierung zurückliegender Bewertungen
- Ankaufsberatung
- örtliche Aufnahme von Bauschäden und Sanierungsstau
- Baukostenschätzung/ Sanierungskostenschätzung