— Beweissicherung vom Bausachverständigen —
Beweissicherungen werden erstellt um einen Momentanzustand zu dokumentieren, das Analysieren von Mangelursachen zu erleichtern und unbegründeten Schadensersatzansprüchen vorzubeugen, bevor der Zustand verschleiert, beseitigt, oder nur noch schwer nachweisbar ist. Weiterhin kann die Beweissicherung der Dokumentation des Zustandes eines Hauses oder einer Wohnung bei Ein bzw. -auszug dienen. Sie können unsere Beweissicherungen privat und gerichtlich nutzen.
— Bautenstandsfeststellung / Fertigstellungsmeldung —
Baumängel werden häufig erst Jahre nach dem Hauskauf, oder erst nachdem die Gewährleistung der Handwerker abgelaufen ist, entdeckt. Abdichtungsmängel oder schwere Konstruktionsfehler können unter Umständen sogar zum wirtschaftlichen Totalschaden führen.
Häufig führt die Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber zur Abnahme der Bauleistung. Im Vorfeld sollten alle Bauleistungen der einzelnen Gewerke fachkundig begutachtet werden. Sachverständige Abnahmen dienen:
- dem Erkennen von Restarbeiten
- der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen
- der Sicherung von Zahlungsansprüchen bei fertiggestellten Leistungen
- gesetzlich vorgeschriebenen Fertigstellungsanzeigen für die Bauaufsichtsbehörden
- Bautenstandsfeststellung für Banken
BIAG-Mitglieder
Zertifizierter Sachverständiger, Architekt
Dr.-Ing. Volker Drusche
Zertifizierter Sachverständiger
Dipl.-Ing. Frank Lindemann
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Persch
10179 Berlin
- 030 36409190
- 030 36409199
- www.persch-bauplanung.de